BSV Aldenrade - Fahrn mit besorgniserregender Perspektive
Liebe Schützenschwestern und liebe Schützenbrüder,
am Sonntag den 16. März 2025 fand unsere alljährliche Jahreshauptversammlung im Schützenhaus an der Kurfürstenstraße statt. Neben den typischen Jahresberichterstattungen des Vorstandes, der Abteilungen und der Kassenprüfer mit der Entlastung des Vorstandes, stand auch die unplanmäßige Wahl eines neuen 1. Vorsitzenden an. Die reguläre Neuwahl des Präsidenten hätte erst 2027 wieder auf der Tagesordnung gestanden.
Frank Böttger hatte jedoch mit großem Bedauern, bereits auf der Mitgliederversammlung im letzten Oktober angekündigt, nach der nächsten Jahreshauptversammlung aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt zu scheiden.
Frank hat das Amt des Präsidenten und 1. Vorsitzenden im März 2017 übernommen und 8 Jahre lang mit großem Erfolg inne gehabt. In seine Amtszeit fallen vor allem die Neuausrichtung und Verlegung des Schützenfestes auf unsere Liegenschaft und die komplette neu Novellierung unserer Vereinssatzung. Wir sind Frank zu großem Dank verpflichtet und wünschen ihm vor allem viel Gesundheit und ein noch langes und aktives Vereinsleben. Er bleibt uns weiterhin beratend und als Sprecher des Ältestenrates erhalten.
Die Neuwahl eines 1. Vorsitzenden blieb auf der Jahreshauptversammlung ergebnislos.
Das hat für die Vereinsführung fatale Folgen.
Gemäß Satzung wird der Verein durch drei Personen rechtlich vertreten und zwar dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem 1. Kassierer. Alle drei Personen sind gemäß BGB §26 und § 64, 67 dem Amtsgericht schriftlich mit entsprechenden Vertretungsregelungen zur Eintragung anzumelden oder auch um- oder abzumelden.
Entsprechend unserer Satzung sind immer zwei Vorstandsmitglieder berechtigt Rechtsgeschäfte durchzuführen und den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Wir sind deshalb akut nicht handlungsunfähig, obwohl wir die zweite Voraussetzung, dass der BGB § 26 – Vorstand nicht vollzählig und somit nicht erfüllt ist.
Der Gesetzgeber erlaubt in solchen Fällen zeitlich nicht näher erläuterte, jedoch begrenzte Übergangsfristen zur Suche eines neuen Kandidaten. Im Netz werden als Erfahrungswerte für ähnlich gelagerte Probleme von 3 bis 6 Monaten genannt. Sollte diese tolerierte Übergangsfrist nicht ausreichen, kann auf Antrag vom Amtsgericht ein zeitlich begrenzter Notvorstand bestimmt werden.
Der Notvorstand hat nur zwei Aufgaben, Lösung des Problems oder Liquidation des Vereins.
Wir beabsichtigen die geplante Mitgliederversammlung im Juni als außerordentliche Mitgliederversammlung umzudeklarieren um als alleinigen Tagesordnungspunkt die Wahlen eines neuen 1. Vorsitzenden und der noch vakanten Posten durchzuführen.
Im Interesse des Fortbestandes unseres Vereines bitten wir alle Mitglieder sich mit der Themenstellung zur Übernahme einer Vorstandaufgabe auseinander zu setzen. Für alle Rückfragen steht der 2. Vorsitzende Markus Herms jederzeit zur Verfügung.
Der Vereinsvorstand wird ebenfalls die verbleibende Zeit nutzen um auf geeignete Potentialkandidaten zuzugehen.
Mit bestem Schützengruß
Markus Herms